Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma planwärts werden Bestandteil der Vereinbarungen mit allen Kunden, seien diese Verbraucher im Sinne von § 12 BGB oder Unternehmer im Sinne von § 13 BGB.

2.) Geltungsbereich
Dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden liegen ausschließlich die AGB der Firma planwärts zugrunde. Die AGB gelten auch für sämtliche weiteren Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil. Etwas anderes gilt dann, wenn ihrer Geltung ausdrücklich durch planwärts schriftlich zugestimmt wird.

3.) Angebot/Vertragsabschluss
Die Angebote der Firma planwärts sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind. An individuell ausgearbeitete Angebote, die mit dem Kunden abgestimmt wurden, hält sich die Firma planwärts 7 Tage gebunden. Sämtliche beiderseitigen Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen sowie zu erfüllende Dienstleistungen jeglicher Art bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform, alternativ der fernschriftlichen Bestätigung (E-Mail, pp.) der Firma planwärts. Gleiches gilt zudem für Ergänzungen, Nachtragserklärungen, Änderungen oder Nebenabreden. Sämtliche in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, Anzeigen oder sämtliche zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Daten, Gewichts-, Maß-, und Leistungsbeschreibungen sind nur annähernd maßgeblich und unverbindlich. An vorgenommenen erstellten Konzepten und Kostenvoranschlägen, erstellten Zeichnungen, Entwürfen und Planungsunterlagen jeglicher Art behält sich die Firma planwärts alle Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Eine Weitergabe an Dritte darf ohne schriftliche Genehmigung der Firma planwärts nicht vorgenommen werden.

4.) Preise
Sämtliche Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
1. Die Beauftragung Dritter erfolgt – falls nichts anderes vereinbart ist – im Namen und Verrechnung der Firma planwärts. In diesen Fällen ist die Firma planwärts nicht verpflichtet, Rechnungen der von ihr beauftragten Dritten vorzulegen bzw. über die von Dritten auftragsgemäß erbrachten Leistungen Rechnung zu legen.
2. Sollten auf Verlangen des Auftraggebers im Angebot nicht dargestellte Leistungen ausgeführt werden oder Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, bedingt sein, werden diese dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.) Eigentumsvorbehalt
Von der Firma planwärts gelieferte/ zur Verfügung gestellte Gegenstände verbleiben im Eigentum der Firma planwärts. Der Kunde hat bei Zugriff Dritter auf diese Gegenstände den Dritten (Gläubiger) auf das Eigentum der Firma planwärts hinzuweisen und die Firma planwärts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Firma planwärts ist in jedem Fall berechtigt, Herausgabeansprüche gegen Dritte im eigenen Namen geltend zu machen.

6.) Beanstandungen, Gewährleistungen
1. Sofern eine Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden sollte, hat der Auftraggeber unverzüglich den vermeintlichen Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann entsprechende Ersatzleistungen nur unter der Voraussetzung ablehnen, wenn ihm die Annahme aus wichtigem Grund nicht zumutbar ist.
2. Bei vermeintlichen Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden bzw. gering wie möglich zu halten.
3. Falls der Auftraggeber eine Minderung des geschuldeten Entgelts wegen vermeintlicher nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages durch die Firma planwärts begehrt, ist die unter Angabe von Gründen unverzüglich mitzuteilen.
Falls der Vertragspartner Kaufmann/juristische Person/Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt Folgendes: Bei entsprechender Reklamation können Ansprüche gegen die Firma planwärts nur dann geltend gemacht werden, wenn der vermeintliche Leistungsmangel gemäß § 377 HGB unverzüglich gerügt wird.
4. Für den Fall, dass der Auftraggeber Räumlichkeiten/Flächen für die Durchführung einer Veranstaltung zur Verfügung stellt, trägt er hierfür die Verantwortung, dass die bereitgestellten Räumlichkeiten/Flächen zugelassen und geeignet sind. Für diesen Fall übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die evtl. benötigten Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Weiterhin sind entsprechende Räumlichkeiten/Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern, Gefahrenquellen sind auszuschließen. Darüber hinaus übernimmt der Auftraggeber für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten/Flächen die Verkehrssicherungspflicht und stellt die Firma planwärts von jeglicher Haftung frei, welche aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Beschaffenheit bzw. der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

7.) Zahlung
Sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, sind 50% des gesamten Bruttorechnungsbetrages von Lieferungen sowie Dienstleistungen 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist nach Stellung der Abschlussrechnung ohne Abzug sofort fällig. Für den Fall der Nichteinhaltung der Vorkassezahlung behält sich die Firma planwärts vor, keine Lieferung/Dienstleistung zu der Veranstaltung durchzuführen. Für den Fall der Überschreitung des Datums der Fälligkeit der Vorauszahlung von mehr als 2 Tagen wird vom Zeitpunkt der Fälligkeit an eine Verzugszins in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Kunde kann gegen die Forderung nur Aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, falls eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

8.) Sicherheitsleistung
Die Firma planwärts ist berechtigt, von dem Auftraggeber eine Bankbürgschaft als Sicherheit der Zahlung bei größeren Aufträgen zu verlangen. Die Bürgschaft ist nach erfolgter Gesamtzahlung des Rechnungsbetrages an den Auftraggeber zurück zu gewähren.

9.) Vermittlungsleistung
Die Firma planwärts haftet weder für Leistungsstörungen noch Schäden, die im Zusammenhang mit Leistungen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder in einem Angebot ausdrücklich als Fremdleistung beschrieben worden sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm vertraglich obliegende Leistung unmöglich, ist die Firma planwärts von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Wird die Firma planwärts im Namen und im Auftrag eines Auftraggebers vermittelnd tätig, hat der Auftraggeber sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

10.) Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall eines Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die Firma planwärts zu leisten:
1. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat dieser, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten sowie einen entstandenen Verlust von mindestens 30% der Nettoauftragssumme – vor Umsatzsteuer – zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Firma planwärts bleibt dieser vorbehalten.
2. Die Planung- und Organisationskosten sowie sämtliche Mietzinsen sind in entstandener Höhe zu 100 % zu zahlen.
3. von den entstandenen Durchführungskosten (Personal/Catering etc.) sind zu zahlen:

– bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
– bei einem Rücktritt bis 21 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
– bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 75 %
– bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 90 %
– oder bei Nichtantritt 100%.

Als Leistungsbeginn wird zwischen den Vertragsschließenden der Beginn von Aufbau- oder Vorbereitungsarbeiten definiert. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Die o. a. dargestellten Rücktrittzahlungen gelten nicht für Leistungen der Firma planwärts im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für entsprechende Vereinbarungen ist für den Fall des Rücktritts ein Pauschalbetrag in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu leisten. Die oben angeführten Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
Für den Fall eines Rücktritts durch die Firma planwärts wird deren Haftung gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises begrenzt. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen Nachweis für geringere Aufwendungen der Firma planwärts zu erbringen, dem Auftraggeber obliegt die Beweislast.

Kündigung
Sowohl die Firma planwärts als auch der Auftraggeber sind berechtigt, eine Kündigung des Vertragsverhältnisses zu erklären, falls die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Für den Fall einer Kündigung kann die Firma planwärts für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung geltend machen.

11.) Versicherungen
Dem Auftraggeber obliegt es, gemietete Gegenstände bis zur Rückgabe an die Firma planwärts gegen Verlust oder Beschädigung, sowie Sach-, und Personenschäden, die durch den Gebrauch entstehen können, ordnungsgemäß zu versichern. Eine Haftung der Firma planwärts für entsprechende Schäden, die sich aus dem Gebrauch der überlassenen Gegenstände ergeben, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Um sich vor Folgen gegen Verlust (Diebstahl) oder Beschädigung zu schützen, sollte der Auftraggeber entsprechende Versicherungen nachweisen. Die Firma planwärts kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.

12.) Haftung
1. Falls ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Firma planwärts bzw. deren Mitarbeiter herbeigeführt wurde, wird die Haftung dem Auftraggeber gegenüber auf Schadenersatz auf insgesamt der Höhe des dreifachen vereinbarten Preises beschränkt.
2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit- soweit aufgrund einer unerlaubten Handlung wird – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.
3. Bei einem Leistungsangebot der Firma planwärts mit erhöhtem Risiko kann die Firma planwärts die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die Firma planwärts verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der Firma planwärts als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.

13.) Schlussbestimmungen
Für diese allgemeinen Geschäftsbeziehungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma planwärts und dem Kunden/Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand sind die für den Sitz der Firma planwärts örtlich zuständigen Gerichte.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall, eine entsprechende Regelung zu vereinbaren, die dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Mündliche Nebenabreden sind zwischen den Vertragsparteien nicht getroffen worden. Änderungen der Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Unterzeichner eines geschlossenen Vertrages haftet neben der Person, Firma oder Organisation für den er den Vertrag abschließt auch persönlich als Gesamtschuldner. Mit seiner Unterschrift versichert der Unterzeichner, dass er zum Vertragsabschluss berechtigt und bevollmächtigt ist.

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